Wissenswertes zum Thema Unfall und Schadensabwicklung
Wird man in einen Unfall verwickelt oder verursacht selbst einen Unfall, ist der Schock groß und oft vergisst man was zu tun ist.
Hier finden Sie daher nochmal alle wichtigen Fakten rund um das Thema Verkehrsunfall und was es zu beachten gibt.
Ablauf nach einem Unfall
✓ Schützen Sie andere und sich selbst und verhindern Sie Folgeunfälle
✓ Warnblinkanlage einschalten
✓ Warnweste anziehen
✓ Warndreieck aufstellen (im Stadtverkehr ca. 50m vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100m und auf Autobahnen 200m vor der Unfallstelle)
✓ bei kleineren Schäden das Fahrzeug aus der Gefahrenzone entfernen
✓ bei größeren Schäden abwarten, bis der Unfall und die Unfallspuren von der Polizei aufgenommen wurden
Bei der Unfallmeldung sollten Sie die fünf W-Fragen beantworten:
✓ Was ist passiert?
✓ Wo ist es passiert (Unfallort)?
✓ Wie viele Personen sind betroffen?
✓ Welche Verletzungen gibt es?
✓ Warten auf Rückfragen.
Darunter:
✓ Die verunfallten Fahrzeuge und deren Standort aus verschiedenen Perspektiven/Entfernungen
✓ Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen
✓Unfallspuren (z.B. Reifenspuren, Splitter, Teile)
✓ die Dokumente des Unfallgegners
✓ Unfallskizze mit Standort aller beteiligten Fahrzeuge, dem Straßenverlauf und den Unfallspurender sowie die Position von Verkehrsschildern und Augenzeugen. Hierfür können Sie zum Beispiel das Formular des Europäischen Unfallberichts nutzen.
✓ Kennzeichen, Name und Anschrift des Unfallgegners
✓ Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls
✓ Anschrift des Fahrzeughalters bzw. Fahrers
✓ Art der Unfallbeteiligung
✓ Versicherung des Unfallverursachers mit Vertragsnummer
✓ Kontaktdaten von Zeugen
Ein Unfallbericht ist ein wichtiges Beweismittel und sollte alle wichtigen Daten der Beteiligten und Zeugen sowie eine Unfallskizze enthalten. Er sollte den Unfallhergang und die Schäden beschreiben und anschließend idealerweise von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
Ein Schuldeingeständnis muss hier nicht erfolgen.Sind Sie Geschädigter und trägt Ihr Gegner die Schuld, können Sie dessen KFZ-Versicherung auch selbst kontaktieren und müssen nicht lange auf die Rückmeldung warten.
Welche Versicherung ist wann zuständig?
Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, sollten Sie sich mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung setzen und alle wichtigen Daten zum Unfall und zum Geschädigten mitteilen. Sie erhalten dann alle Informationen über die weitere Vorgehensweise.
Schäden am beteiligten Fahrzeug
Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden und Kosten des Geschädigten auf.
Schäden am eigenen Fahrzeug
Sind Sie Vollkaskoversichert kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden und Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug auf. Bei einer Teilkaskoversicherung kommt die Versicherung nur für die in der Teilkasko versicherten und beschädigten Teile am Fahrzeug auf.
Haben Sie keine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, müssen Sie die Reparaturen selbst bezahlen.
Die KFZ-Versicherung des Verursachers meldet sich bei Ihnen und bietet Ihnen mögliche weitere Vorgehensweisen an, außerdem werden alle Schäden und ggf. mögliche Ansprüche von der KFZ-Versicherung des Verursachers beglichen. Sie haben dennoch Anspruch auf eine Auszahlung.
Da Versicherungen die Beträge möglichst gering halten wollen, empfiehlt es sich hier immer einen eigenen KFZ-Gutachter und Anwalt zu beauftragen. Darauf haben Sie als Geschädigter gesetzlich immer einen Anspruch und die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen, auch wenn diese Ihren eigenen Gutachter beauftragt.
Wir von DMA & Partner haben einen Anwalt für Verkehrsrecht gleich mit in unserem Team und können für Sie nicht nur direkt das KFZ-Gutachten erstellen, sondern auch alle Rechtsfragen zum Unfall klären und Sie diesbezüglich beraten. Mehr dazu unter KFZ-Haftpflichtgutachten.
Wann muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?
Immer wenn bei einem Unfall Personen verletzt wurden, bei großen und umfangreichen Sachschäden, bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Konflikten und unklarer Schuldfrage oder Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, sollte die Polizei hinzu gerufen werden.
Bei kleinen Beschädigungen, können Sie entscheiden ob die Polizei hinzugerufen werden soll oder nicht.
Auf uns ist Verlass.