Wissenswertes zum Thema Unfall und Schadensabwicklung 

Wird man in einen Unfall verwickelt oder verursacht selbst einen Unfall, ist der Schock groß und oft vergisst man was zu tun ist.

Hier finden Sie daher nochmal alle wichtigen Fakten rund um das Thema Verkehrsunfall und was es zu beachten gibt.

 


Ablauf nach einem Unfall

Absicherung der Unfallstelle

✓ Schützen Sie andere und sich selbst und verhindern Sie Folgeunfälle

✓ Warnblinkanlage einschalten

✓ Warnweste anziehen

✓ Warndreieck aufstellen (im Stadtverkehr ca. 50m vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100m und auf Autobahnen 200m vor der Unfallstelle)

✓ bei kleineren Schäden das Fahrzeug aus der Gefahrenzone entfernen

✓ bei größeren Schäden abwarten, bis der Unfall und die Unfallspuren von der Polizei aufgenommen wurden

Versorgung und Notruf
Wurden Personen verletzt, sollten Sie umgehend den Rettungsdienst unter der Nummer 112 rufen und erste Hilfe leisten. Bei Sachschäden ohne Verletzte, kann die Polizei unter 110 informiert werden. Wann kann und wann muss die Polizei hinzugezogen werden? Das erfahren Sie hier.

Bei der Unfallmeldung sollten Sie die fünf W-Fragen beantworten:

✓ Was ist passiert?

✓ Wo ist es passiert (Unfallort)?

✓ Wie viele Personen sind betroffen?

✓ Welche Verletzungen gibt es?

✓ Warten auf Rückfragen.

Unfall mit Fotos und Unfallskizze dokumentieren
Bei einem Unfall sollten Sie immer Beweise, in Form von Fotos, einer Unfallskizze sowie Notizen (Unfallbericht) sichern, um den Hergang des Unfalls festzuhalten.

Darunter:

✓ Die verunfallten Fahrzeuge und deren Standort aus verschiedenen Perspektiven/Entfernungen

✓ Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen

✓Unfallspuren (z.B. Reifenspuren, Splitter, Teile)

✓ die Dokumente des Unfallgegners

✓ Unfallskizze mit Standort aller beteiligten Fahrzeuge, dem Straßenverlauf und den Unfallspurender sowie die Position von Verkehrsschildern und Augenzeugen. Hierfür können Sie zum Beispiel das Formular des Europäischen Unfallberichts nutzen.

Kontaktdaten und Unfallbericht
Notieren Sie für die Versicherung, Polizei und für die Anfertigung des Unfallberichts am Unfallort alle wichtige Daten der Beteiligten

✓ Kennzeichen, Name und Anschrift des Unfallgegners

✓ Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls

✓ Anschrift des Fahrzeughalters bzw. Fahrers

✓ Art der Unfallbeteiligung

✓ Versicherung des Unfallverursachers mit Vertragsnummer

✓ Kontaktdaten von Zeugen

Ein Unfallbericht ist ein wichtiges Beweismittel und sollte alle wichtigen Daten der Beteiligten und Zeugen sowie eine Unfallskizze enthalten. Er sollte den Unfallhergang und die Schäden beschreiben und anschließend idealerweise von allen Beteiligten unterzeichnet werden.

Ein Schuldeingeständnis muss hier nicht erfolgen.
Schaden beim Versicherer melden
Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung. Dies geht telefonisch, schriftlich oder ggf. auch online. Durch Ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht muss die Schadensmeldungen bei der Versicherung wahrheitsgemäß erfolgen und alle Angaben zum Unfallhergang und dem Schaden enthalten.

Sind Sie Geschädigter und trägt Ihr Gegner die Schuld, können Sie dessen KFZ-Versicherung auch selbst kontaktieren und müssen nicht lange auf die Rückmeldung warten.


Welche Versicherung ist wann zuständig?

Sie sind Verursacher

Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, sollten Sie sich mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung setzen und alle wichtigen Daten zum Unfall und zum Geschädigten mitteilen. Sie erhalten dann alle Informationen über die weitere Vorgehensweise.

Schäden am beteiligten Fahrzeug
Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden und Kosten des Geschädigten auf.

Schäden am eigenen Fahrzeug
Sind Sie Vollkaskoversichert kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden und Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug auf. Bei einer Teilkaskoversicherung kommt die Versicherung nur für die in der Teilkasko versicherten und beschädigten Teile am Fahrzeug auf.

Haben Sie keine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, müssen Sie die Reparaturen selbst bezahlen.

Sie sind Geschädigter
Sind Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt worden, dann sollten Sie dies der Versicherung des Unfallverursachers melden. Hier kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Ihre Schäden auf.

Die KFZ-Versicherung des Verursachers meldet sich bei Ihnen und bietet Ihnen mögliche weitere Vorgehensweisen an, außerdem werden alle Schäden und ggf. mögliche Ansprüche von der KFZ-Versicherung des Verursachers beglichen. Sie haben dennoch Anspruch auf eine Auszahlung.

Da Versicherungen die Beträge möglichst gering halten wollen, empfiehlt es sich hier immer einen eigenen KFZ-Gutachter und Anwalt zu beauftragen. Darauf haben Sie als Geschädigter gesetzlich immer einen Anspruch und die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen, auch wenn diese Ihren eigenen Gutachter beauftragt.

Wir von DMA & Partner haben einen Anwalt für Verkehrsrecht gleich mit in unserem Team und können für Sie nicht nur direkt das KFZ-Gutachten erstellen, sondern auch alle Rechtsfragen zum Unfall klären und Sie diesbezüglich beraten. Mehr dazu unter KFZ-Haftpflichtgutachten.

Sie sind teilschuldig
Haben Sie am Unfall vielleicht auch eine Teilschuld? Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung, diese und die Versicherung des Unfallgegners prüfen dann erstmal den Unfallhergang und die Schuldfrage. Anschließend wird der Schaden, je nach Fall, zwischen den Parteien aufgeteilt. Je nachdem werden die Kosten dann von der KFZ-Haftpflicht oder Voll-/Teilkaskoversicherung getragen (falls vorhanden). Dies kommt hier auf den individuellen Fall an. Gerne kommen wir zu Ihnen, nehmen den Schaden auf und sichern alle Beweise. Unser Anwalt für Verkehrsrecht steht natürlich für alle Fragen zur Rechtslage beratend zur Seite. Mehr unter Beweissicherung.


Wann muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

Immer wenn bei einem Unfall Personen verletzt wurden, bei großen und umfangreichen Sachschäden, bei FahrerfluchtAlkohol- oder Drogeneinfluss, Konflikten und unklarer Schuldfrage oder Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, sollte die Polizei hinzu gerufen werden. 

Bei kleinen Beschädigungen, können Sie entscheiden ob die Polizei hinzugerufen werden soll oder nicht.

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