KFZ Gutachten
Haftpflichtgutachten
Unfallgutachten

Sie hatten einen Verkehrsunfall und Ihr Fahrzeug wurde durch Fremdverschulden beschädigt?

Machen Sie sich keine Sorgen, gerne kümmern wir uns um eine unkomplizierte Schadensabwicklung und erstellen für Sie ein KFZ Gutachten, mit dem Sie Ihre Ansprüche an den Unfallverursacher und dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen können.


Ihre Rechte als Geschädigter:

  • Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen & Gutachters
  • Kostenübernahme des Schadengutachters
  • Kostenerstattung der Abschleppkosten, sowie der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Freie Wahl der Autovermietung
  • Freie Wahl der KFZ-Werkstatt
  • Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten, sowie des Wiederbeschaffungswerts
  • Freie Wahl des Rechtsanwalts
  • Auszahlung der merkantilen Wertminderung, sowie eine Auslagenpauschale

Was Sie nicht müssen:

  • Sie müssen den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter nicht akzeptieren, sondern können einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen, dessen Kosten von der gegenerischen Versicherung ebenfalls getragen werden müssen.
  • Sie müssen keine Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung akzeptieren
  • Sie müssen keine Abwicklungsvorschläge der gegnerischen Versicherung befolgen.

Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:

  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Sachschaden am Fahrzeug, vollständige Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Ausgleich der Wertminderung
  • Anwaltskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Entsorgung
  • Finanzierungskosten
  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
  • Arztkosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Auslagenpauschale u.a.

Alle wichtigen Fakten rund um das Thema KFZ Gutachten / Haftpflichtgutachten

Was ist ein KFZ Gutachten bzw. ein KFZ-Haftpflichtgutachten?
In einem KFZ-Haftpflichtgutachten (bzw. Schadensgutachten) werden alle Beschädigungen eines Kraftfahrzeugs, die durch den Unfall entstanden sind festgehalten und schriftlich dokumentiert.
Was beinhaltet ein KFZ-Haftpflichtgutachten?
In einem KFZ-Haftpflichtgutachten werden alle Schäden am Fahrzeug und die daraus resultierenden notwendigen Reparaturen detailliert aufgelistet und festgehalten. Es dient der Beweissicherung und liefert zudem eine Einschätzung der zu erwartenden Gesamtkosten.
Darunter:

✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze

✓ Auflistung der Ersatzteilpreise

✓ Nennung möglicher Ausweitung von Reparaturkosten und Risiken

✓ Bildliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes und aller Schäden

✓ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs

✓ Beschreibung der optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs inkl. aller Ausstattungsmerkmale

✓ Dokumentation von reparierten und nicht reparierten Vorschäden

✓ Ermittlung der Wertminderung

✓ Ermittlung der Nutzungsausfallsentschädigung

✓ u.a.

Wann sollte ich selbst ein KFZ-Haftpflichtgutachter beauftragen?
Ob ein eigener Gutachter beauftragt werden sollte, kommt darauf an, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden verursacht wurde und wie das Unfallfahrzeug versichert ist (Haftpflicht- oder Kaskoversicherung). Mehr unter: Welche Versicherung ist wann zuständig?
Wann benötige ich ein KFZ Gutachten und wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?
Liegt die Schadenssumme unter 750 Euro spricht man von einem so genannten Bagatellschaden und ein Kostenvoranschlag wird erstellt. Gerne prüfen wir vor Ort ob Ihr Schaden über dieser Bagatellschadensgrenze liegt, und erstellen auf Wunsch auch einen Kostenvoranschlag.

Liegt der Schaden über 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag zur Regulierung Ihrer Ansprüche oft nicht aus, da hier nur die zu erwartenden Reparaturkosten ermittelt werden. Es werden also keine Nutzungsausfallentschädigungen (Mietwagenkosten), kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert und keine Wertminderung ermittelt. All diese Ansprüche die schnell in die Tausende gehen, gehen somit verloren. Liegt der Schaden also über einem sogenannten Bagatellschaden von 750 Euro ist es besser ein Gutachten erstellen zu lassen.

Wie ist die Schadensregulierung geregelt, wer bezahlt das KFZ Gutachten?
Die Schadensregulierung ist gesetzlich geregelt. Der Verursacher bzw. seine Versicherung ist zur Regulierung des Schadens und zur Kostenübernahme des KFZ-Gutachtens verpflichtet. Sie müssen dabei auch nicht den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter akzeptieren, sondern haben das Recht auf einen freien und unabhängigen Gutachter/KFZ-Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachten. Denn auch die Kosten für ein eigenes und unabhängiges Gutachten sind von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu tragen, Ihnen entstehen als Geschädigter keinerlei Kosten.
Muss ich den Schaden bei einem Verkauf des Fahrzeuges angeben?
Bei einem Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges, ist es offenbarungspflichtig, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Durch das Schadengutachten und durch die Fotodokumentation kann einem Kaufinteressenten aber der genaue Schadenumfang gezeigt werden.
Wie läuft die Beauftragung des KFZ Gutachtens ab ?

Beauftragen Sie uns mit dem Schadensgutachten, sind wir schnell vor Ort, nehmen den Schaden detailliert auf und beraten Sie in all Ihren Fragen. Nach Auftragserteilung wird das Gutachten in wenigen Tagen erstellt. Dabei ermitteln wir u.a. die benötigten Reparaturkosten und die Reparaturdauer die zur Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges notwendig ist, sowie den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung und die merkantile Wertminderung.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei allen Fragen zum Schadensersatz und bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Positionen. Denn neben der Schadenssumme am Fahrzeug, stehen Ihnen noch viele weitere Ansprüche zu. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung abspeisen und beauftragen Sie uns als freien unabhängigen Gutachter.

Schadensmanagement – Unser rundum Sorglospaket

Wir kümmern uns um eine unkomplizierte und direkte Abrechnung mit der Haftpflichtversicherung, so dass Ihnen als Geschädigter keine Kosten und keinerlei Aufwand entstehen.

Auf Wunsch arbeiten wir in Kooperation mit Ihrem oder unserem Anwalt zusammen, um alle Ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Wenn Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall sind, werden nicht nur die Kosten für den Gutachter, sondern auch für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen.

Wir helfen Ihnen außerdem, wenn Sie eine Reparaturwerkstatt, einen Lackierer, einen Anwalt oder einen Mietwagen in Ihrer Nähe benötigen.

Kompetenz, Erfahrung und eine umfassende Beratung –
Auf uns ist Verlass.


Wie können wir Ihnen helfen?
Rufen Sie uns unverbindlich an:
0179 3669182

oder
Schreiben Sie uns:


    *Pflichtfelder