KFZ Gutachten
Haftpflichtgutachten
Unfallgutachten
Sie hatten einen Verkehrsunfall und Ihr Fahrzeug wurde durch Fremdverschulden beschädigt?
Machen Sie sich keine Sorgen, gerne kümmern wir uns um eine unkomplizierte Schadensabwicklung und erstellen für Sie ein KFZ Gutachten, mit dem Sie Ihre Ansprüche an den Unfallverursacher und dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen können.
Ihre Rechte als Geschädigter:
- Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen & Gutachters
- Kostenübernahme des Schadengutachters
- Kostenerstattung der Abschleppkosten, sowie der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Freie Wahl der Autovermietung
- Freie Wahl der KFZ-Werkstatt
- Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten, sowie des Wiederbeschaffungswerts
- Freie Wahl des Rechtsanwalts
- Auszahlung der merkantilen Wertminderung, sowie eine Auslagenpauschale
Was Sie nicht müssen:
- Sie müssen den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter nicht akzeptieren, sondern können einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen, dessen Kosten von der gegenerischen Versicherung ebenfalls getragen werden müssen.
- Sie müssen keine Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung akzeptieren
- Sie müssen keine Abwicklungsvorschläge der gegnerischen Versicherung befolgen.
Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:
- Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
- Sachschaden am Fahrzeug, vollständige Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
- Ausgleich der Wertminderung
- Anwaltskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Standkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Entsorgung
- Finanzierungskosten
- Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
- Arztkosten
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungskosten
- Auslagenpauschale u.a.
Alle wichtigen Fakten rund um das Thema KFZ Gutachten / Haftpflichtgutachten
Darunter:
✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze
✓ Auflistung der Ersatzteilpreise
✓ Nennung möglicher Ausweitung von Reparaturkosten und Risiken
✓ Bildliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes und aller Schäden✓ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs
✓ Beschreibung der optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs inkl. aller Ausstattungsmerkmale
✓ Dokumentation von reparierten und nicht reparierten Vorschäden
✓ Ermittlung der Wertminderung
✓ Ermittlung der Nutzungsausfallsentschädigung
✓ u.a.
Liegt der Schaden über 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag zur Regulierung Ihrer Ansprüche oft nicht aus, da hier nur die zu erwartenden Reparaturkosten ermittelt werden. Es werden also keine Nutzungsausfallentschädigungen (Mietwagenkosten), kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert und keine Wertminderung ermittelt. All diese Ansprüche die schnell in die Tausende gehen, gehen somit verloren. Liegt der Schaden also über einem sogenannten Bagatellschaden von 750 Euro ist es besser ein Gutachten erstellen zu lassen.
Beauftragen Sie uns mit dem Schadensgutachten, sind wir schnell vor Ort, nehmen den Schaden detailliert auf und beraten Sie in all Ihren Fragen. Nach Auftragserteilung wird das Gutachten in wenigen Tagen erstellt. Dabei ermitteln wir u.a. die benötigten Reparaturkosten und die Reparaturdauer die zur Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges notwendig ist, sowie den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung und die merkantile Wertminderung.
Wir begleiten und unterstützen Sie bei allen Fragen zum Schadensersatz und bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Positionen. Denn neben der Schadenssumme am Fahrzeug, stehen Ihnen noch viele weitere Ansprüche zu. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung abspeisen und beauftragen Sie uns als freien unabhängigen Gutachter.
Wir kümmern uns um eine unkomplizierte und direkte Abrechnung mit der Haftpflichtversicherung, so dass Ihnen als Geschädigter keine Kosten und keinerlei Aufwand entstehen.
Auf Wunsch arbeiten wir in Kooperation mit Ihrem oder unserem Anwalt zusammen, um alle Ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Wenn Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall sind, werden nicht nur die Kosten für den Gutachter, sondern auch für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wir helfen Ihnen außerdem, wenn Sie eine Reparaturwerkstatt, einen Lackierer, einen Anwalt oder einen Mietwagen in Ihrer Nähe benötigen.
Auf uns ist Verlass.